Liebe Eltern,
nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage wurden alle Schulen noch einmal darauf hingewiesen, restriktiv zu verfahren. " (Es) sollten auch Erziehungsberechtigte (...) die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten." (Rundverfügung 9/2020, Niedersächsische Landeschulbehörde)
Nach den Vorgaben durch die Kontaktbeschränkungen weist die Landesschulbehörde auf die notwendige Organisation der Notbetreuung hin: Dabei wollen wir das Prinzip der betreuten und nicht wechselnden Kleinstgruppen einhalten, um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren.
Das setzt zwingend eine umsichtige und wenn möglich längerfristige Planung voraus und macht somit eine Voranmeldung erforderlich!
Für uns ist der zeitliche Vorlauf sowohl für die Organisation der Gruppen, als auch im Hinblick auf eine Reduzierung jeglicher Infektionsgefahren für Kinder und Mitarbeiter wichtig.
Wenn Sie die Vorgaben für die Inanspruchnahme der Notbetreuung erfüllen und Sie Ihr Kind anmelden möchten, so tun Sie dies bitte per Mail (johannes-gutenberg-schule@ewetel.net). Bitte geben Sie Name, Klasse, Wochentage, Uhrzeiten und wenn möglich Betreuungszeitraum Ihres Kindes an.
Den ausgefüllten Anmeldebogen (unten stehender Download) mailen Sie uns bitte umgehend zu.
Die betriebsnotwendige Stellung ist bitte durch eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers (bei Selbständigen durch Eigenerklärung) schriftlich nachzuweisen.
Antrag auf Notbetreuung eines Kindes (Corona)
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Das Team der JGS