Der Schulvorstand
Der Schulvorstand unserer Schule besteht aus 8 Mitgliedern.
Er ist je zur Hälfte mit Vertretern der Lehrkräfte (und der pädagogischen Mitarbeiterinnen) sowie der Erziehungsberechtigten besetzt.
Es wird jeweils die gleiche Anzahl Ersatzmitglieder gewählt.
Der Vorstand kann externe Personen als Berater in den Vorstand berufen.
Der Schulträger hat einen Sitz mit Rede- und Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Schulleiters.
Vorstandsmitglieder
Die Vertreter der Lehrkräfte werden für 2 Jahre von der Gesamtkonferenz gewählt, wobei nur die Lehrkräfte und hauptamtlichen und hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterinnen Stimmrecht haben.
Die Vertreter der Erziehungsberechtigten werden ebenfalls für 2 Jahre vom Schulelternrat gewählt.
Die Vertreter der Erziehungsberechtigten müssen nicht dem Schulelternrat angehören. Sie müssen ein Kind an der Schule haben und für dieses Kind erziehungsberechtigt sein.
Aufgaben und Rechte des Vorstandes
Im Schulvorstand wirken der Schulleiter mit Vertretern der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand von Verbesserungsmaßnahmen.
Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über:
- die Inanspruchnahme der den Schulen eingeräumten Entscheidungsspielräume;
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung des Schulleiters;
- …
- Anträge auf Genehmigung einer Ganztagsschule oder eines Ganztagsschulzugs;
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen;
- das Führen der Eingangsstufe und das Führen des 3. und 4. Schuljahrgangs als pädagogische Einheit;
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin und des Schulleiters, der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen;
- die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterin oder des Schulleiters und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters;
- …
- die Ausgestaltung der Stundentafel;
- Schulpartnerschaften;
- die von der Schule bei der Namengebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen;
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen;
- …
- Grundsätze für
- die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- die Durchführung von Projektwochen
- die Werbung und das Sponsoring in der Schule
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm und die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
Hier finden Sie das Formular zur Kandidatur.