Der Schulelternrat vertritt die Belange der Eltern aller Schüler unserer Schule.
Wir
- sind die Vertreter der Eltern und verbinden Elternhaus und Schule.
- vertreten Ihre Interessen und die Ihrer Kinder im Lebensraum Schule.
- wollen eine gute Atmosphäre schaffen, die Bedingung für ein partnerschaftliches und konstruktives Miteinander ist.
- arbeiten gemeinsam mit Schulleitung, Kollegium und Mitarbeitern, Schulträger und Schulbehörden, um die
bestmöglichen Bedingungen für die Lernprozesse der Kinder zu erreichen und zu erhalten. - helfen mit, Probleme und Konflikte mit der Schule und dem Elternhaus zu erörtern, vorzubeugen oder zu beseitigen.
- sind offen für Anregungen, Tipps, Mitarbeit/Unterstützung, Kritik und Lob.
- können anregen, unterstützen, vermitteln, Kontakte knüpfen, kooperieren, kritisieren und ins Gespräch kommen.
- sind streitbar.
Die Elternvertreter aller Klassen bilden zusammen den Schulelternrat. Der SER wählt 4 Vertreter in den Schulvorstand und in die Gesamtkonferenz, hält regelmäßig Kontakt zur Schulleitung und informiert die Elternschaft der Schule über alle wichtigen Dinge. Die Vorsitzenden werden für zwei Jahre gewählt.
Der SER tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr. Der/die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und leitet sie, er führt Beschlüsse des SER aus, führt Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften, er vertritt die Elternschaft der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und auch gegenüber der zuständigen Landesschulbehörde.
Die Aufgaben des SER sind in §90 und §96 NSchG beschrieben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.landeselternrat-nds.de oder www.bundeselternrat.de.