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Wichtiges von A-Z   

 

Adressänderung

Ändert sich Ihre Anschrift oder Telefon- bzw. Handynummer, bitten wir um Mitteilung an das Sekretariat.

Ansteckende Krankheiten (siehe Infektionsschutzgesetz)

Anwesenheit

Kinder, die aus Krankheitsgründen die Schule nicht besuchen können, müssen von einem Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Die Entschuldigung sollte am 1. Krankheitstag telefonisch (Tel.: 12674), mündlich oder schriftlich bis 7.55 Uhr erfolgen.

Eltern, deren Kinder befördert werden, müssen eine Abmeldung auch dem Transportunternehmen mitteilen.

Anfragen durch die Kinder auf Befreiung vom Unterricht (Arztbesuch, Schwimmen, Sport, Familienfeiern...) reichen nicht aus!

Wenn Sie Ihr Kind aufgrund eines besonderen Anlasses vom Unterricht befreien möchten, muss dies mindestens 2 Wochen vorher, formlos aber schriftlich beantragt werden (bis zu 2 Tage à Klassenlehrkraft, mehr als 2 Tage à Schulleitung). Vor und nach den Ferien sind Beurlaubungen i.d.R. nicht möglich. Über Ausnahmen muss die Schulleitung, ggf. die Landeschulbehörde entscheiden.

Arbeitsgemeinschaften (AGs)

Die SchülerInnen der 3. und 4. Klassen haben einmal wöchentlich eine verpflichtende AG-Stunde, die sie jeweils für ein halbes Jahr wählen.

Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule haben zudem alle Kinder die Möglichkeit, sich am Nachmittag verpflichtend für ein halbes Jahr an einer AG anzumelden.

Aufsicht

Die SchülerInnen werden vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen von Lehrkräften und Mitarbeitern beaufsichtigt. Als „Verlässliche Grundschule“ bietet die JGS eine Beaufsichtigung von mindestens 5 Zeitstunden (7:45 – 12:45 Uhr) an. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, am Ganztag teilzunehmen (12:45 – 15:45 Uhr).

Aufsichtskinder

...Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter Schulgemeinschaft - Demokratie leben - Verantwortung übernehmen.

Arbeitsmaterialien und Schulbücher

Für jede Klassenstufe gibt es eine Material- und Anschaffungsliste. Diese Liste wird vor den Sommerferien von den Klassenlehrern an die Eltern ausgegeben. Verbrauchsmaterialien wie Stifte, Hefte, Arbeitshefte zum Reinschreiben etc. werden von den Eltern angeschafft. Bitte versehen Sie ALLE Materialien mit NAMEN.

Bei Schulbüchern haben Sie die Möglichkeit der kostenpflichtigen Ausleihe. Geliehene Bücher müssen mit einem Schutzumschlag versehen werden und sollten pfleglich behandelt werden.

Begabungsförderung

Beschwerden

Alle Mitarbeiter der Schule sind bemüht, ihr Bestes zu tun, damit Ihr Kind gerne zur Schule geht und streben eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern an. Sollten Sie doch einmal Gesprächsbedarf haben, übergehen Sie bitte keine Ansprechpartner und beachten folgende Reihenfolge:

Wenden Sie sich

  • an die entsprechende Fachlehrkraft
  • an die Klassenlehrerin
  • an die Schulleitung.

 

Eine vertrauensvolle und kooperative Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule ist unerlässlich, wenn der gemeinsame Erziehungsauftrag gelingen soll.

Betreuung

Die JGS bietet 2 Betreuungsangebote.

  • Randstundenbetreuung in der Zeit von 11:40 – 12:45 Uhr (nur Klasse 1 und 2). Sofern der Unterricht nach der 4. Stunde endet (11:40 Uhr), können die Kinder nach Hause gehen oder in der Betreuung bis 12:45 Uhr bleiben. Dieses Betreuungsangebot gehört zur „Verlässlichen Grundschule“ und ist kostenlos, aber für ein halbes Jahr verbindlich.

 

  1. Betreuungsangebot im Rahmen des Ganztagsangebots („Offene Ganztagsschule“): Von Montag bis Donnerstag bietet die JGS eine kostenlose Betreuung bis 15:45 Uhr an.

Die Betreuung besteht aus drei Blöcken:

  1. Mittagessen: Für das Mittagessen entstehen Kosten von z.Zt. 3€ pro Tag.
  2. Hausaufgabenbetreuung
  3. Arbeitsgemeinschaften: Es besteht kein Anspruch, an bestimmten AGs teilnehmen zu können. Bei Überbelegung entscheidet das Los, bei Minderbelegung behält sich die Schule vor, AGs zu streichen oder aus organisatorischen Gründen zu verändern.

Anmeldungen zu den verschiedenen Betreuungsangeboten sind halbjährlich möglich.

Beurlaubung siehe Anwesenheit

Bildungs- und Teilhabepaket

Nach dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder aus Familien, die leistungsberechtigt sind nach dem

  • SGB II (Arbeitslosengeld II),
  • dem SGB XII (Sozialhilfe),
  • dem WoGG (Wohngeldgesetz) und

dem BKGG (Bundeskindergeldgesetz ) für den Kinderzuschlag

finanziell in einigen Schulangelegenheiten unterstützt, z.B. bei der kostenpflichtigen Teilnahme des Mittagessens oder bei der Finanzierung von ein- oder mehrtägigen Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Sportverein).

Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören und Sie für Ihr Kind Ansprüche geltend machen möchten, bedeutet das folgendes: Sie stellen einen Antrag bei der Stadt Meppen oder beim Landkreis Emsland. Antragsvordrucke können Sie auch im Sekretariat unserer Schule bekommen.

Sie müssen Ihre Berechtigung durch Vorlage des aktuellen und gültigen Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen.

Nähere Hinweise finden Sie unter der Internet-Adresse des Landkreises Emsland: www.emsland.de

Brückenjahr

Bücherei

In der JGS haben alle Kinder die Möglichkeit, neben der Klassenbücherei auch in der Schulbücherei in Büchern zu schmökern oder sie auch auszuleihen. Die Klassenbücherei wird klassenintern geregelt.

Bürozeiten siehe Sekretariat

Bunte Stunde

In der Bunten Stunde kommt die ganze Schulgemeinschaft zusammen und alle Klassen haben die Möglichkeit, Lieder, Tänze o.a. aus dem Unterricht vorzutragen. Schwerpunktmäßig kommt die musikalische Grundschule hier zum Tragen.

DaZ - Deutsch als Zweitsprache

Demokratie leben

Digitale Medien

Allen Klassen der JGS stehen digitale Displays in ihren Klassenräumen zur Verfügung. Die Klassen nutzen regelmäßig schuleigene iPads im Unterricht.

Doku ILE (Dokumentation der individuellen Lernentwicklung)

Wir dokumentieren für alle SchülerInnen zu verschiedenen Bereichen ihre Lernentwicklung im laufenden Schuljahr. Sollten hierbei Anzeichen für besondere Bedarfslagen deutlich werden, planen wir eine gezielte Unterstützung des Kindes, z.B. in Form eines Förderplans. Die Dokumentationen und ggf. weitere Maßnahmen werden den Eltern am Elternsprechtag erläutert.

Zur Dokumentation gehört auch der Smileybogen. Hier wird 4x im Schuljahr das Arbeits- und Sozialverhalten der Kinder anschaulich dokumentiert. Diese Pläne werden mit den Kindern regelmäßig erörtert. Zum Elternsprechtag liegen die Smileybögen vor und zu den Zeugnissen werden sie den Kindern mitgegeben. Die Eltern erhalten so einen regelmäßigen Einblick und unterschreiben den Bogen.

Elternabend

Der Elternabend ist eine Veranstaltung in der Schule, bei der alle Eltern gemeinsam mit dem Klassenlehrer und eventuell auch den Fachlehrern Informationen austauschen können.

Anliegen für den Elternabend sind u.a.:

  • Informationen über die Klassengemeinschaft zu erhalten
  • Inhalte des Lehrplans und den Lehrstoff des nächsten Schuljahres zu erfahren
  • die Notengebung zu erläutern
  • die Lehrkräfte kennenzulernen
  • Offene Fragen zu klären, beispielweise nach den Hausaufgaben
  • Informationen über den Stundenplan zu erhalten
  • eventuelle Probleme anzusprechen
  • Informationen über Termine, Elternsprechtage, Wandertage und Klassenfahrten zu erhalten
  • Entschuldigungspraxis/Verhalten der Eltern bei Fehlzeiten des Kindes zu erläutern

Anliegen der Lehrer für den Elternabend sind u.a.:

  • die Eltern ihrer SchülerInnen kennenzulernen
  • die Elternvertreter wählen zu lassen
  • die Unterrichtsmethoden und –inhalte zu erklären
  • eine Klassenfahrt zu organisieren
  • Kollegen vorzustellen
  • Projekte zu besprechen

Sprechstunden mitzuteilen

Elternmitarbeit

Ein Austausch zwischen Elternhaus und Schule ist uns sehr wichtig. Es gibt in unserer Schule feste Einrichtungen, die den Kontakt untereinander erleichtern:

  • Klassenelternrat
  • Schulelternrat
  • Schulvorstand
  • Gesamtkonferenz
  • Förderverein

Eltern werden auch zur Unterstützung des Unterrichts, besonders des Sachunterrichts, als „Experten“ eingeladen (z. B. Jäger, Hebamme, Ernährung…).

Weitere Gelegenheiten werden von den Eltern aktiv zum Gedankenaustausch genutzt:

  • Elternabende
  • Elternsprechtage
  • Dekotage
  • Projektwoche
  • Klassen- und Schulfeste
  • Lesemütter (Antolin)
  • Weihnachtsfeiern
  • Einschulungskaffee
  • Sportveranstaltungen
  • Radfahrprüfung

Viele dieser Veranstaltungen sind ohne die rege Mithilfe der Eltern nicht durchführbar. Veranstaltungen dieser Art verbessern die Identifikation und schaffen eine offene und transparente Kommunikationskultur.

Elternhilfe ist wünschenswert, teilweise auch unbedingt erforderlich, bei den Aktionen in der Schule: Radfahrprüfung, Fußballturnier, Schulfest, Bundesjugendspiele, Projekttage, Schulanmeldung, Einschulungsfeier und Abschlussfeier.

Eingeladen sind die Eltern i. d. R. zur Mitfeier der Gottesdienste und immer dann, wenn etwas besondere Veranstaltungen in der Schule sind.

Elternmitteilungen

Die Schule versorgt Sie als Eltern mit schriftlichen Informationen über die schulische Arbeit. Wenn möglich erfolgen die Informationen papierlos über IServ. Solche Informationen können zum Beispiel sein:

  • Informationen über Termine oder Veranstaltungen
  • Einladungen zum Elternsprechtag, Elternabend,…
  • Elternrundbriefe

Bitte schauen Sie ganz regelmäßig in Ihren IServ-Account sowie in die Mitteilungsmappe Ihres Kindes. Lesen Sie diese Informationen gründlich und aufmerksam und beachten Sie diese. In manchen Fällen bitten wir Sie mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass Sie die Information erhalten haben.

Elternsprechtage

Sie finden einmal in jedem Schulhalbjahr statt. Die Eltern werden dazu schriftlich von der Schulleiterin/ Klassenlehrerin eingeladen.

Elternvertreter

Sie nehmen die Belange der Eltern und SchülerInnen einer Schule wahr. Jeweils zu Beginn der Klasse 1 und 3 werden zwei Elternvertreter von den jeweiligen Eltern für zwei Jahre am ersten Elternabend gewählt. Die beiden gewählten Elternvertreter sind gleichzeitig Mitglieder im Schulelternrat (SER). Aus diesem Gremium werden dann der/die Schulelternratsvorsitzende der JGS sowie die Elternvertreter für Fach- und Gesamtkonferenzen und für den Schulvorstand gewählt. (siehe Schulelternrat,  siehe Fach-, Gesamtkonferenz,  siehe Schulvorstand)

Aufgaben der Elternvertreter:

Einladung, Planung und Durchführung von Elternabenden (in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrkraft); Teilnahme an Schulelternratssitzungen, Vermittlung zwischen Eltern und Lehrkräften, Weiterleitung von Informationen.

Englisch

Englischunterricht wird ab der 3. Klasse mit 2 Unterrichtsstunden pro Woche erteilt. Im 3. Jahrgang wird auf dem Zeugnis lediglich die Teilnahme am Englischunterricht vermerkt. Im 4. Jahrgang werden die Leistungen der SchülerInnen mit einer Note auf dem Zeugnis beurteilt.

Entschuldigungspflicht (siehe auch Anwesenheit)

Extreme Witterungsverhältnisse

Bei extremen Witterungsverhältnissen – besonders im Winter – achten Sie bitte auf die Anordnungen der Landesschulbehörde über Unterrichtsausfall.

Wenn der Unterricht ausfällt wird dies in den Nachrichtensendungen der Rundfunksender bekannt gegeben. Zusätzlich wird im Internet unter www.emsland.de und auf der Homepage der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de, Rubrik „Niedersachsen mobil, Stichwort „Schulausfälle“ über den Unterrichtsausfall informiert.

Weiterhin nutzt der Landkreis Emsland auch in diesem Jahr wieder zwei weitere Kommunikationsinstrumente – die kostenfreie „Schulfrei?-App“ für Smartphones und den kostenlosen SMS-Service (jährliche Neuregistrierung erforderlich). Als Ergänzung zu den Meldungen über Radio und Internet können Interessierte sich auf diesem Wege direkt und kurzfristig informieren lassen. Näheres hierzu finden Sie ebenfalls im Internet unter www.emsland.de.

Erziehungsberechtigte, die, unabhängig von der Entscheidung der Landesschulbehörde, für ihr Kind eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können es auch dann am betreffenden Tag zu Hause behalten.

Treten während des Unterrichts extreme Witterungsverhältnisse auf, die eine unzumutbare Gefährdung der Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Dabei wird die Beaufsichtigung bis zum Verlassen der Schule sichergestellt.

Wenn am Vormittag der Unterricht ausfällt, finden die Nachmittagsangebote in Form einer Notbetreuung statt! Betreuung ist somit bei Bedarf von 7.45 Uhr bis 15.45 Uhr gewährleistet.

Für eine Notbetreuung ist gesorgt. Bitte notieren Sie im Bedarfsfall im Schulplaner, wie lange Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, damit wir entsprechend organisieren können.

Das altbekannte „Hitzefrei“ ist im Rahmen der Verlässlichen Grundschule nicht mehr möglich. Sollten hohe Temperaturen ein konzentriertes Arbeiten der Kinder nicht mehr zulassen, reagieren wir selbstverständlich angemessen darauf. Das kann einen Raumwechsel der Klasse bedeuten oder aber das Anpassen der Anforderungen an die Kinder. Es liegt zudem bei extremer Hitze in Ihrer Entscheidung, ob sie Ihr Kind von den unterrichtsergänzenden Angeboten (Betreuungsstunde Kl. 1 + 2, Mittagessen, Hausaufgabe, AG) abmelden.

Fachkonferenzen

Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen Fachbereich betreffen werden in Fachkonferenzen entschieden. Dazu gehören z.B. die Umsetzung der Lehrpläne und Curricularen Vorgaben, Absprachen von Konzeptionen und Bewertung von Leistungskontrollen, Anzahl und Verteilung der Klassenarbeiten, Verhältnis der Leistungsbewertung schriftlicher und sonstiger Mitarbeit und Erarbeitung von Vorschlägen für die Einführung neuer Schulbücher.

Fahrräder

Wie ein Kind zur Schule kommt, z.B. zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto, entscheiden die Eltern. Die Verkehrswacht empfiehlt, Kinder nicht vor dem 8. Lebensjahr allein mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, d.h. die Kinder der Klasse 1 und 2 zu Fuß zu schicken. Für alle Kinder, die mit dem Rad kommen ist uns wichtig, dass sie einen Helm tragen. In der dunklen Jahreszeit sollten alle Kinder die lichtreflektierenden Sicherheitswesten tragen, die sie in der Klasse 1 erhalten. (https://www.verkehrswacht-medien-service.de/mit_rad_zur_schule.html).

Für die Fahrräder gibt es einen festen Abstellbereich auf dem Schulhof. Wichtig ist, dass alle Kinder ihre Räder geordnet im Fahrradständer abstellen, damit der Platz für alle reicht.

Fahrradkontrolle

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit führt die JGS jährlich in Zusammenarbeit mit der Polizei Meppen eine Fahrradkontrolle durch. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist es uns ein großes Anliegen, dass unsere SchülerInnen mit einem verkehrssicheren Fahrrad ihren Schulweg zurücklegen. Hier werden Bremsen, die Beleuchtung, Klingel, Kettenschutz, Reflektoren,… kontrolliert. Auch der korrekte Sitz des Fahrradhelms wird in den Blick genommen. Bitte kontrollieren auch Sie regelmäßig das Fahrrad Ihres Kindes.

Fair Play

Wir verstehen die Schule nicht nur als ein Ort für Vermittlung von Fachwissen. Die Förderung und Stärkung sozialer Kompetenzen ist für uns ebenfalls ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt. Im Schuljahr 2017-18 starteten wir aus diesem Grund mit dem Landkreis Emsland und der Psychologischen Beratungsstelle das Kooperationsprojekt „Fair Play“ zur Förderung des Sozialverhaltens für alle Klassen. Das Projekt umfasste eine Lehrerfortbildung, einen Elternabend und die Arbeit mit den Schülern aller Klassen der Schule sowie die Nachbereitung und Evaluation.

Die JGS hat die Inhalte für alle Klassen weiter erarbeitet und setzt das Projekt verbindlich in allen Jahrgängen ein. Mit unseren Klassen erarbeiten wir Möglichkeiten zum Umgang mit und zur Vermeidung von Gewalt und zur Stärkung der sozialen Kompetenzen. Das Kernstück liegt in der Kl. 2 bei der Einführung des Friedenshelfers.

Feste, Feierlichkeiten und Aktivitäten

In der JGS finden über das Jahr verteilt zahlreiche Aktivitäten und Veranstaltungen statt, z.B.:

  • Einschulungsfeier
  • Gottesdienste
  • Citylauf (nicht verbindlich)
  • Vorlesetag
  • Nikolaussingen
  • Weihnachtssingen
  • Karnevalsfeier
  • Teilnahme an sportlichen Wettbewerben
  • Klassenfahrten und -ausflüge
  • Besuch der Freilichtbühne

Die Teilnahme an den Schulveranstaltungen – auch wenn sie außerhalb der regulären Unterrichtszeiten liegen oder außerhalb des Schulgeländes stattfinden – ist verbindlich.

Förderverein

FrOSiN siehe Qualitätssicherung

Frühstück

Ein gesundes Frühstück ist die Grundlage für einen erfolgreichen Schultag. Geben Sie Ihrem Kind die Zeit für ein ruhiges und ausgewogenes Frühstück zu Hause vor Schulbeginn. Für die gemeinsame Frühstückspause in der Klasse (9:35 – 9:45 Uhr) geben Sie bitte ebenfalls etwas Gesundes mit, das einfach und handlich zu essen ist (z.B. ein belegtes Pausenbrot und in Stücke geschnittenes Obst oder Gemüse). Bitte verzichten Sie auf Süßigkeiten in der Brotdose. Getränke füllen Sie bitte in bruchsichere Flaschen ab. Während der Unterrichtsstunde stehen allen Kindern Becher in der Klasse zur Verfügung, um bei zusätzlichem Bedarf einen Schluck Wasser zu trinken. Wir freuen uns, wenn Sie das Thema Müllvermeidung beim Frühstück beachten. Ein frisch zubereitetes Frühstück in der Brotdose vermeidet Plastik! Aus Umweltschutzgründen verzichten Sie bitte auf Plastiktüten, Folien, usw.

Fundsachen

Fundsachen werden in der Regel abgegeben und in der Fundkiste gesammelt. Besonders häufig bleiben Sportsachen liegen. Hilfreich ist es, wenn die Sportsachen mit dem Namen des Kindes versehen sind.

Kleidungsstücke und Sportsachen, die nach einiger Zeit nicht abgeholt worden sind, geben wir in eine Kleiderspende.

Ganztagsschule (siehe auch Betreuung)

Geburtstag

In vielen Klassen ist es in Absprache mit den Eltern üblich, dass die Kinder an Geburtstagen Kuchen oder Süßigkeiten für die Klasse mitbringen.

Geldbeträge

Geldbeträge für die Getränke oder für Schulveranstaltungen sollten dem Kind nach

Möglichkeit immer passend abgezählt mitgegeben werden. Nur so kann dem Verlust von Geld vorgebeugt werden.

Gesamtkonferenz

Die Schulleiterin unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. Die Gesamtkonferenz trifft Entscheidungen (nach §34 NSchG) zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit, z.B. Entscheidungen über das Schulprogramm, die Schulordnung, Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, Grundsätze für Leistungsbewertung und –beurteilung, etc.

Häuschendienst

...Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter Schulgemeinschaft - Demokratie leben - Verantwortung übernehmen.

Handy

Wenn Sie es für notwendig halten, dass Ihr Kind ein Handy mit in die Schule bringt, weist die Schule darauf hin, dass sie bei Beschädigung oder Diebstahl nicht dafür aufkommt. Handys sind während der Schulzeiten lautlos in der Schultasche zu verwahren.

Grundsätzlich gilt: Das Handy muss in der Schule ausgeschaltet in der Tasche bleiben und darf nicht benutzt werden.

Hausaufgaben

Die Hausaufgaben dienen der Übung, Wiederholung und Ergebnissicherung und sollen Schüler dazu anregen, sich mit dem im Unterricht Gelernten weiter zu beschäftigen. Der vorgesehene Zeitrahmen für Schüler der Grundschule soll täglich ca. 30 Minuten nicht überschreiten; Schüler, die an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, haben die Möglichkeit, die Hausaufgaben in der Hausaufgabenbetreuung zu erledigen. Alle Kinder notieren im Schulplaner täglich ihre Hausaufgaben.

Bei wiederholtem Versäumnis der Hausaufgaben gibt es eine Rückmeldung an die Eltern.

Für die Erledigung der Hausaufgaben sollten folgende Voraussetzungen bestehen:

Ihr Kind braucht für seine Hausaufgaben Ruhe. Also meiden Sie Musik und Fernseher und lauten Gespräche in der Nähe Ihres Kindes.

  • Lassen Sie Ihr Kind möglichst selbstständig arbeiten. Beantworten Sie jedoch im Vorfeld Fragen und geben Sie Anregungen, wenn es mit einem Problem allein nicht fertig wird.

Loben Sie gute Ansätze und Leistungen.

  • Achten Sie darauf, dass nach Beendigung der Arbeit die Federmappe vollständig ist und die Stifte wieder (möglichst vom Kind selber) gespitzt sind.
  • Die Hausaufgaben sind beendet, wenn die Tasche für den nächsten Tag gepackt ist.

Das Mitbringen von besonderen Arbeitsmaterialien, die zu einem bestimmten Tag benötigt werden, das Unterschreiben von Elternbriefen etc. zählt ebenfalls zur Erledigung der Hausaufgaben.

Hausaufgaben in Krankheitsfällen

Sollte Ihr Kind im Krankheitsfall oder aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen können, so stellt die Lehrkraft ggf. Material aus dem Unterricht zusammen und stellt es vor der Klasse in einer Ablage zum Abholen bereit. Bitte kümmern Sie sich im Krankheitsfall um die Hausaufgaben Ihres Kindes, informieren Sie sich bitte bei den Mitschülern/innen, holen die Aufgaben mittags in der Schule ab oder verabreden Sie mit einem Mitschüler/ einer Mitschülerin, dass die Hausaufgaben für Ihr Kindes mitgebracht werden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für Erreichbarkeit. So haben Sie eine gute Übersicht über die versäumten Unterrichtsinhalte. Helfen Sie bitte mit, dass Ihr Kind den Anschluss an die Klasse hält und sorgen Sie bitte dafür, dass die versäumten Unterrichtsinhalte bei entsprechender Genesung schnellstmöglich nachgeholt werden.

Hausaufgabenheft

Das Hausaufgabenheft ist unser Schulplaner, welcher wichtige Termine und Informationen bereithält und auch die Möglichkeit zur Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule bietet. Die täglichen Hausaufgaben können problemlos verankert werden, damit sie nicht in Vergessenheit geraten.

Hausschuhe

In unserem Schulgebäude tragen die Schüler Hausschuhe. Sie sind nicht nur für ein sauberes Klassenzimmer, sondern auch für die Fußhygiene Ihres Kindes wichtig! Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind ein Paar passende Hausschuhe in der Schule hat und überprüfen Sie dies regelmäßig zu den Ferien.

Hitzefrei siehe Extreme Witterungsverhältnisse

Hort

...Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter Schulleben - Hortbetreuung.

Hygiene

Bitte halten Sie Ihr Kind an, sich vor und nach dem Essen und nach jedem Toilettengang die Hände gründlich zu waschen. Häufiges Händewaschen ist der beste Schutz vor Infektionskrankheiten.

ILE siehe Doku ILE

Infektionsschutzgesetz (IfSG §§ 33, 34)

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird Ihnen ein Abdruck des Infektionsschutzgesetzes im Schulplaner ausgehändigt. Wichtig ist, dass im Falle meldepflichtiger Erkrankungen die Schule umgehend informieren und Ihr Kind bis zur Gesundschreibung durch den Arzt die Schule nicht besucht. Das sind u.a. Krankheiten wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken. Das gilt auch im Fall von Läusebefall.

Inklusion

Seit 2013 haben alle SchülerInnen ein Anrecht auf eine gemeinsame Beschulung in der zuständigen wohnortnahen Schule. Kinder mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich „Geistige Entwicklung“, „Sprache“ oder „Körperlich-motorische Entwicklung“ haben die Wahl zwischen der Förderschule und der Regelschule. Kinder mit einem Unterstützungsbedarf im Bereich „Lernen“ besuchen die zuständige Grundschule, die Förderschulen Lernen wurden aufgelöst und stehen nicht mehr zu Wahl. In der zuständigen Grundschule werden Kinder mit dem Unterstützungsbedarf im Bereich „Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“ zieldifferent unterrichtet. D.h., sie bekommen andere Zielvorgaben, als die Kinder ohne Unterstützungsbedarf. Im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung stehen einer Schule rechnerisch zwei Förderschullehrerstunden pro Klasse zu. Die Summe der Stunden wird innerhalb der Schule bedarfsorientiert den Klassen zugewiesen. Kinder mit Unterstützungsbedarf erhalten vorrangig Hilfen der Förderschullehrkräfte. Ein Teil der Förderschullehrerstunden wird jedoch auch präventiv für Kinder eingesetzt, die über einen längeren Zeitraum Schwierigkeiten im Unterricht haben und das Klassenziel eventuell nicht erreichen werden.

IServ

IServ ist der Name der Software, die wir als verbindliches Kommunikationsmittel zwischen Eltern und Lehrern gebrauchen. Sie gelangen hier über die Homepage auf IServ, hilfreich ist auch die kostenlose App für IServ (Google Play Store oder im App Store) auf mobilen Endgeräten. Sie zeigt bei entsprechender Einstellung eine Nachricht über eingegangene E-Mails an.

 

Wie gelange ich an IServ?

Ihr Kind verfügt ab sofort über seinen eigenen IServ-Zugang (Zugangsdaten siehe oben).

Klassenarbeiten

In Kl. 1 und 2 werden regelmäßig Lernzielkontrollen geschrieben, die Lehrkräften Rückmeldungen geben, wie weit die Kinder die Ziele der Unterrichtseinheit bereits erreicht haben oder ob im Unterricht noch nachgesteuert werden muss. In Abständen werden auch bereits in Kl. 1 und 2 kleine Tests geschrieben, die die Inhalte mehrerer Einheiten umfassen. Diese Tests werden den Eltern zur Einsicht mit nach Hause gegeben.

In Kl. 3 und 4 werden weiterhin regelmäßig unbenotete Lernzielkontrollen geschrieben, die den Lehrkräften Rückmeldungen zum Erreichen der Ziele der Unterrichtseinheit geben (s.o.). In Abständen werden Klassenarbeiten geschrieben, die den Stoff mehrerer Einheiten umfassen. Der Rahmen für die Anzahl der benoteten Klassenarbeiten ist den Schulen durch die curricularen Vorgaben vorgeschrieben, es bleibt ein kleiner Spielraum. Die JGS hat zur Bewertung der Klassenarbeiten ein Bewertungskonzept erarbeitet. Innerhalb der Fachkonferenzen wurden Bewertungskriterien, Anzahl und Verteilung der Klassenarbeiten, Verhältnis der Leistungsbewertung schriftlicher und sonstiger Mitarbeit festgelegt und anschließend durch die Gesamtkonferenz genehmigt.

Klassenrat ...Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter Demokratie leben.

Klassensprecher ...Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter Demokratie leben.

Krankheitsfall

Wenn Ihr Kind krank ist, muss die Schule informiert werden, umgehend mündlich/ telefonisch (Tel.: 12674) oder schriftlich vor Unterrichtsbeginn. Bitte denken Sie daran, ggf. Ihr Kind vom kostenpflichtigen Mittagessen und weiteren Ganztagsangeboten abzumelden!

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, geben Sie ihm bitte ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung mit, die es zu Beginn des Sport-/ Schwimmunterrichts der zuständigen Fachlehrkraft aushändigt. Wenn Sie Ihr Kind länger als 4 Wochen vom Sport-/ Schwimmunterricht befreien wollen, ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig.

Sollte Ihr Kind während des Schulvormittags erkranken oder andere Ereignisse auftreten, die eine Abholung erforderlich machen, werden wir Sie telefonisch benachrichtigen. Hinterlassen Sie bitte in der Schule eine Notfallnummer, damit wir Sie sicher erreichen können.

Leitbild der JGS

Materialien

Sie als Eltern tragen Sorge dafür, dass die Materialien, die Ihr Kind für die schulische Arbeit benötigt, bereitgestellt werden. Überprüfen Sie bitte regelmäßig mit Ihrem Kind, ob alle Materialien (Schere, Kleber, Farben im Tuschkasten, Inhalt der Federmappe, Hefte…) noch vorhanden und im guten Zustand sind!

Mitteilungen und Informationen siehe Elterninformationen

Musikalische Grundschule

Musikschule des Emslands

Ordnung

In einer geordneten Umgebung lässt sich besser leben und lernen. Wir sorgen in der JGS für Strukturen, die es den Kindern ermöglichen, Ordnung zu halten. So hat jedes Kind einen Jackenhaken vor dem Klassenraum, die Haus-/ Straßenschuhe werden im Schuihregal platziert.

In der Klasse gibt es Eigentumsfächer, Stehordner und/oder andere Ablagen, für die klassenintern geregelt ist, was darin aufbewahrt wird. Auch die Materialien im Klassenraum haben feste Plätze. Wir legen großen Wert darauf, dass diese Ordnung von den Kindern eingehalten wird. Ab der Klasse 1 üben wir mit den Kindern eine bewusste Organisation und Ordnung des Arbeitsplatzes ein.

Pädagogische MitarbeiterInnen

Sie sind an der JGS als Betreuungskräfte in der Randstundenbetreuung (12:00 – 12:45 Uhr), als Vertretungskräfte im Unterricht oder als Betreuung im Angebot der Offenen Ganztagsschule.

Patenschaften für Schulneulinge

...Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter Schulgemeinschaft - Demokratie leben - Verantwortung übernehmen.

Pausenhilfskinder

...Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter Schulgemeinschaft - Demokratie leben - Verantwortung übernehmen.

Qualitätssicherung

Im Rahmen ihrer Qualitätsentwicklung haben Schulen die Aufgabe, den Erfolg ihrer Arbeit jährlich zu überprüfen und zu bewerten ( SVBl 11/2016, S. 679).

Um sich selbst über die eigenen Stärken und Schwächen im Klaren zu sein, führen wir verschiedene Formen der Evaluation durch. Dadurch soll die zielorientierte Schulentwicklung kraftvoller und effizienter verlaufen. Jedes Jahr wird das von der Niedersächsischen Landesschulbehörde empfohlene Instrument FrOSiN eingesetzt. Durch diese Selbstevaluation erhält Schule die Chance in der Kenntnis ihrer Stärken und ihres Veränderungsbedarfs in einen selbstgesteuerten Verbesserungsprozess einzutreten. Mit der Einbindung von Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft werden die verschiedenen Perspektiven erfasst. Auf dieser Grundlage kann ein systematischer Dialog in den Schulen entstehen.

Der Fragebogen ist mit dem Orientierungsrahmen "Schulqualität in Niedersachsen" abgestimmt.

Alle drei Jahre werden die Eltern, zwei Jahre alle Lehrkräfte evaluiert werden und jedes Jahr die Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen.

Wir erhoffen uns durch dieses Konzept eine umfassende Übersicht über unsere Entwicklung. Denn nur durch gezieltes Aufarbeiten von Schwachstellen kann die Qualität der Schule kontinuierlich verbessert werden. Die Auswertung der Umfragen wird zeigen, ob einzelne Maßnahmen oder Projekte wirkten und die erwünschten Ziele erreicht wurden.

Um die Unterrichtsqualität an unserer Schule stetig zu verbessern, hat das Kollegium gemeinsam mit dem Schulvorstand 2015 beschlossen, von 2016-2018 an einer mehrjährigen Fortbildung zum Thema „Inklusion“ teilzunehmen. Diese wird auch in der Folgezeit noch nach Bedarf fortgesetzt.

In unserem Schulprogramm und verschiedenen Konzepten sind Iststand, Ziele und Maßnahmen zu verschiedenen Bausteinen einsehbar.

Rauchen

Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Rechte und Pflichten

Referat/Vortrag

Wir sind bemüht, im Rahmen unseres Methodenkonzepts die SchülerInnen früh an das Sprechen vor der Klasse zu gewöhnen. Bereits in Klasse 1 berichten die Kinder z.B. mit Hilfe eines selbst erstellten Stichwortzettels über ihr Hobby, bereiten eine Präsentation ihres Lieblingsbuches vor, o.ä. Die SchülerInnen erlernen schrittweise Methoden, sich Informationen zu einem bestimmten Thema zu beschaffen, zu einem Thema Lernplakate zu erstellen und diese der Klasse zu präsentieren.

Regenpause

In Regenpausen bleiben die SchülerInnen im Klassenraum und beschäftigen sich mit dem vorhandenen Material (Bücher, Spiele). Die Aufsicht wird im Gebäude durch eine Lehrkraft geleistet.

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht wird bei uns konfessionell-kooperativ durchgeführt. Auch nicht christliche Kinder sind herzlich eingeladen, am Religionsunterricht teilzunehmen.

Schülersprecher, Schülerrat

In allen Klassen wählen die Schüler der Klasse in den ersten Wochen des Schuljahres ein/e Klassensprecher/in und ein/e Vertreter/in. Sie nehmen die Belange der SchülerInnen einer Klasse wahr.

Alle Klassensprecher treffen sich zu verschiedenen Terminen im Jahr zu einer Sitzung der Schülerrats. Das ist eine einstündige Versammlung, auf der wichtige Themen aus den Klassen und der Schule besprochen werden. In der ersten Sitzung des Schülerrats wählen die Teilnehmer aus ihrem Kreis zwei Schulsprecher (ein Mädchen und einen Jungen). Die Schülersprecher leiten den Schülerrat. Des Weiteren vertreten sie die Schülerschaft bei schulischen Veranstaltungen (z.B. halten sie bei Schulfesten, Einschulungsfeiern etc. eine Rede).

...weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter Schulgemeinschaft - Demokratie leben - Verantwortung übernehmen.

Schulbeginn

Ab 7:45 Uhr ist eine Aufsicht gewährleistet. Spätestens um 7:55 Uhr sollte Ihr Kind in der Schule sein, dann klingelt es zum ersten Mal und alle Kinder ziehen sich Jacken aus, Hausschuhe an und gehen in die Klassenräume, um sich auf die Unterrichtsstunde vorzubereiten. Um 8:00 Uhr klingelt es zum zweiten Mal, dann beginnt der Unterricht.

Um 12:45 Uhr endet die Betreuung und der Unterricht (Freitag für Kl. 3 und 4 um 13:30 Uhr). Nach dem Unterrichtsende sammeln sich alle Kinder, die zum Mittagessen angemeldet sind und gehen gemeinsam in die Mensa. Nach Unterrichtsende ist für alle anderen Kinder keine Aufsicht mehr gewährleistet, sie sollten deshalb direkt ihren Heimweg antreten.

Schulelternrat

Schulfrühstück

Jeweils am Donnerstag vor den Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien organisiert der Förderverein das sehr beliebte Schulfrühstück für die gesamte Schulgemeinschaft. Für einen kleinen Unkostenbeitrag werden belegte Brötchen, Quark, Apfelschorle und Kakao angeboten. Kostenlos steht zudem für alle ein Angebot von kleinen Obst- und Gemüsehäppchen sowie Wasser zur Verfügung.

Schulhund

Schulkindergarten

Schulordnung

Schulprogramm

Das Schulprogramm ist ein Dokument, an dessen Entstehung alle an Schule Beteiligten mitgewirkt haben. Dabei wird der Unterricht als Kern der schulischen Arbeit betrachtet. Das Schulprogramm bildet so eine Leitlinie und Arbeitsgrundlage für unser Handeln vor dem Hintergrund der konkreten Bedingungen der JGS. Es beinhaltet:

  • eine Situationsbeschreibung der Schule
  • Aussagen zu unserem Leitbild
  • eine Bestandsaufnahme
  • mittel- und langfristige Ziele der Schule im Sinne der Qualitätsentwicklung
  • einen Maßnahmenkatalog zur Qualitätsentwicklung mit realistischem Zeitplan für die Umsetzung
  • ein Fortbildungskonzept
  • ein Konzept zur Qualitätssicherung

Das Schulprogramm wird fortwährend weiterentwickelt.

Schulsozialarbeit

Schultasche

Achten Sie darauf, dass nur die für den Schultag benötigten Materialien im Ranzen sind. Überprüfen Sie regelmäßig mit Ihrem Kind die Postmappe und die Mitteilungen im Hausaufgabenheft.

Schulvorstand

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht findet in der dritten Klasse im Emsbad der Stadt Meppen statt. Die Klassen werden sowohl an der Schule als auch am Schwimmbad von einem Bus angeholt. Ziel des Schwimmunterrichts ist es in erster Linie den Kindern Spaß an der Bewegung im Wasser zu vermitteln. Der Schwimmprozess erfolgt über die Elemente Wassergewöhnung, Wasserbewältigung und Schwimmtechnik. Es ist nicht unser Ziel, dass die Kinder möglichst schnell eine Schwimmart erlernen. Kurz vor Beginn des Schwimmunterrichts erhalten Ihre Kinder einen Elternbrief mit allen wichtigen Informationen.

Die Kinder dürfen im Schwimmunterricht keine Uhren und keinen Schmuck tragen, um Verletzungsgefahren für sich und andere Kinder vorzubeugen.

Sekretariat

Im Sekretariat hilft Ihnen Frau Hemelt gerne weiter. Sie ist montags, mittwochs und freitags von 8:00 – 13:00 Uhr erreichbar. Tel.: 12674

 Sicherer Schulweg

Wir bitten Sie, den für Ihr Kind sichersten Schulweg auszuwählen. Üben Sie den Weg mit Ihrem Kind. Vermeiden Sie Fahrten mit dem Auto und begleiten Sie Ihr Kind zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Unser Schulelternrat hat beschlossen, dass Helmpflicht für alle Radfahrkinder besteht.

Smartwatch

Wenn Sie es für notwendig halten, dass Ihr Kind eine Smartwatch mit in die Schule bringt, weist die Schule darauf hin, dass sie bei Beschädigung oder Diebstahl nicht dafür aufkommt. Smartwatches sind während der Schulzeiten lautlos in der Schultasche zu verwahren.

Smileybogen siehe Doku ILE

Sportfreundliche Grundschule

Sportunterricht

Den Sportunterricht führt die JGS in der Turnhalle auf unserem Schulgelande durch. In den Sommermonaten steht uns auf dem Schulhof Laufbahn, Sprunggruben und Rasenflächen zur Verfügung. Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind:

  • eine Sporttasche
  • ein Paar Hallenturnschuhe mit abriebfester und heller Sohle
  • die Fähigkeit, die Schuhe selber schließen zu können
  • eine Turnhose
  • ein T-Shirt
  1. Bitte versehen Sie alle Sportsachen mit dem Namen Ihres Kindes.
  2. Ihr Kind sollte am Tag des Sportunterrichts leicht zu wechselnde Kleidung tragen.
  3. Lange Haare sind mit einem Zopfgummi zusammenzubinden.
  4. Während des Sportunterrichts ist das Tragen von Schmuck jeder Art verboten (Verletzungsgefahr!)Bei Erkrankung muss ihr Kind eine schriftliche Mitteilung eines Erziehungsberechtigten vorlegen, sollte es nicht am Sportunterricht teilnehmen.
  5. Am Ende der Woche sollte das Sportzeug mit nach Hause genommen werden.Bei länger andauernder Befreiung aus Gesundheitsgründen (ab 4 Wochen) muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. (siehe Krankheitsfall)Wertgegenstände nimmt die Sportlehrerin für die Dauer des Unterrichts nicht in Verwahrung.

Telefon

Es ist unbedingt notwendig, dass die Schule immer die aktuellen Telefonnummern hat (Festnetz und Handy), damit Sie bei Notfällen erreichbar sind. Häufig kommt es vor, dass die Schule die Eltern nicht erreicht. Deswegen geben Sie mindestens 2- 3 Notfallnummern von Personen an, die sich ggf. um ihr Kind kümmern können.

Termine

Unterrichtszeiten

Unfallmeldung

Ihre Kinder sind mit Eintritt in die Schule unfallversichert. Dies gilt für Unfälle in der Schule, auf dem Schulgelände und während schulischer Pflichtveranstaltungen wie Ausflüge oder Unterrichtsgänge. Auch der direkte Schulweg ist versichert. Nicht versichert sind Umwege und privater Aufenthalt auf dem Schulgelände. Für Eltern besteht eine Unfallmeldepflicht! Wenn Ihr Kind sich bei genannten Gelegenheiten verletzt hat und Sie einen Arzt aufsuchen müssen, muss der Vorgang der Schule unverzüglich gemeldet werden!

Bitte halten Sie auch Ihr Kind an, sofort der Lehrkraft Bescheid zu geben, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Die Schule zeigt den Unfall dann unverzüglich bei der Versicherung an.

SchülerInnen, die während der Unterrichtszeit sofort ärztliche Hilfe benötigen, werden mit dem Krankenwagen ins Meppener Krankenhaus gebracht. Natürlich benachrichtigen wir Sie umgehend.

Verantwortung übernehmen

...Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter Schulgemeinschaft - Demokratie leben - Verantwortung übernehmen.

Verlässliche Grundschule

Wir sind eine „Verlässliche Grundschule“ mit verlässlichen Kernzeiten (siehe Unterrichtszeiten). Im Falle erkrankter Lehrkräfte fällt kein Unterricht aus, sondern er wird von unseren Vertretungskräften (siehe Pädagogische Mitarbeiter) vertreten. Die Vorbereitung des Unterrichts erfolgt dabei durch Lehrkräfte.

Bitte beachten Sie jedoch die geänderten Unterrichtszeiten an den Tagen der Zeugnisausgabe (Unterrichtsende nach der 3. Stunde, es findet KEINE Betreuung statt).

Vollversammlung ...Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter Demokratie leben.

Waffen

Der Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen in Schulen“ verbietet das Mitbringen von Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes in die Schule oder zu Schulveranstaltungen. Zu Beginn der Schulzeit werden die SchülerInnen über den Inhalt des Waffenerlasses informiert. Den Erziehungsberechtigten wird ein Abdruck des Waffenerlasses im Schulplaner zur Kenntnis gegeben.

Witterungsverhältnisse siehe extreme Witterungsverhältnisse

Zeugnisse

Zeugnisse sollen die Lernentwicklung und den Leistungsstand Ihres Kindes festhalten. Sie werden zweimal im Jahr für Kl. 2-4 verteilt. Ende Januar gibt es das Halbjahreszeugnis und am Schuljahresende das Ganzjahreszeugnis. In Kl. 1 gibt es das erste Zeugnis am Ende des Schuljahres. Die Zeugnisse am Ende des 2. und 3. Schuljahres sind Versetzungszeugnisse (vgl. WeSchVO von Mai 2016, §§ 3, 5).

Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Leistungskontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der SchülerInnen in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum. Berichtszeitraum der am Ende eines Schuljahres angegebenen Zeugnisnoten ist das gesamte Schuljahr. Das heißt, die Bewertungen des ersten und zweiten Halbjahres ergeben zusammen die Note am Schuljahresende.

Nach der 4. Klasse erfolgt der Übergang in eine weiterführende Schule. Bei nicht ausreichenden Leistungen in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik oder Sachunterricht muss auch der 4. Schuljahrgang wiederholt werden. Grundsätzlich muss die Zeugniskonferenz entscheiden, ob die Schülerin/der Schüler über die Voraussetzungen verfügt, um erfolgreich im folgenden Schuljahrgang mitarbeiten zu können.

Die Bewertung des Arbeitsverhaltens (siehe Doku ILE - Smileybogen) bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

  • Leistungsbereitschaft
  • Ziel- und Ergebnisorientierung
  • Kooperationsfähigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Sorgfalt und Ausdauer
  • Verlässlichkeit

Die Bewertung des Sozialverhaltens (Ê Doku ILE - Smileybogen) bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

  • Reflexionsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness
  • Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
  • Übernahme von Verantwortung
  • Mitgestalten des Gemeinschaftslebens

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!

 Stand Juli 2023