Nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wird ab Montag, den16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit allen Schulen in Niedersachsen (d.h. alle allgemein bildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen und alle allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Internate sowie Schulen für andere als ärztliche Heilberufe und ähnliche Berufsausbildungsstätten) die Erteilung von Unterricht untersagt. Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in folgenden Bereichen tätig sind, findet statt:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Eine Notbetreuung findet für die oben beschriebenen Ausnahmefälle in der Zeit von 8:00 Uhr - 13:00 Uhr statt. Das Angebot der offenen Ganztagsschule entfällt ersatzlos.
(siehe unter Infos 4. Elternrundbrief)